Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?
Bitte beantragen Sie Ihren Bibliotheksausweis (Multifunktionskarte) online.
Wenn Sie per E-Mail die Nachricht erhalten haben, dass Ihre Multifunktionskarte fertig ist, können Sie sie ab dem in der E-Mail genannten Zeitpunkt in Ihrer Bereichsbibliothek abholen.

Neben der Funktion als Bibliotheksausweis kann die Multifunktionskarte auch fĂĽr andere Zwecke genutzt werden:
- Kopierkarte (zuständig: Finanzabteilung/Materialwirtschaft)
- Schlüsselkarte für den Gebäudezutritt (zuständig: Infrastrukturelles Gebäudemanagement/Schlüsseldepot)
- Jobticket (zuständig: Personalabteilung)
Die moderne Karte ermöglicht das zukünftige Hinzufügen weiterer Funktionen.
Bei der Abholung Ihrer Multifunktionskarte ist die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Ihres Reisepasses beziehungsweise Führerscheins in Verbindung mit einem amtlichen Nachweis Ihrer Adresse erforderlich. Minderjährige ab 16 Jahren müssen außerdem eine schriftliche Einverständniserklärung (pdf) der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Wer jünger als 16 Jahre ist, kann keine Multifunktionskarte bekommen und darf die Bibliothek nur in Begleitung Erwachsener betreten.
Mit der Ausstellung der Multifunktionskarte erkennen Sie die Benutzungsordnung der UB Kassel (pdf) in der jeweils geltenden Fassung an.
Die Erstausstellung ist kostenlos. Für die Neuausfertigung einer in Verlust geratenen Multifunktionskarte wird jedoch eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 erhoben. Die Multifunktionskarte wird Ihnen zunächst für eine Dauer von fünf Jahren ausgestellt, eine Verlängerung ist möglich.
Die Multifunktionskarte ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Bitte bewahren Sie sie sorgfältig auf und beachten einige Hinweise dazu.
Setzen Sie sich umgehend mit der Bibliothek in Verbindung, wenn Sie sie vermissen! Bei Verlust sind Sie für einen eventuellen Missbrauch verantwortlich, wenn Sie es versäumt haben, der Bibliothek den Verlust anzuzeigen.
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Weitere Informationen zur Ausleihe
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